1. Logo
1.1 Begriffsbestimmungen
Logo – Der Begriff »Logo« bezeichnet ein Zeichen, bestehend aus Buchstaben, grafischen Elementen oder Bildern oder eine Kombination daraus, zur eindeutigen Identifikation der Herkunft einer Dienstleistung oder eines Produkts. Mit dem Ausdruck »Logo« kann ein Signet, Schriftzug oder Wortbildzeichen gemeint sein.
Bildmarke – der juristische Begriff für das im Markenregister eingetragene Signet
Brand – engl. für Marke
Logotype – häufig verwendete Buchstabenkombinationen, die im Bleisatz in einem Stück als Bleiletter (Type) gegossen wurden, z. B. »der«, »die«, »das«
Marke – Summe aller Eigenschaften eines Unternehmens, einer Dienstleistung oder eines Produktes, die von den Zielgruppen wahrgenommen werden (nicht nur das Logo)
Schriftzug – ein Logo in Form einer Buchstabenkombination
Signet – ein Logo, bestehend aus grafischen Elementen oder Bildern, ohne Buchstaben
Typologo – siehe Schriftzug
Wortbildmarke – der juristische Begriff für die Eintragung eines Schriftzugs oder Wortbildzeichens ins Markenregister
Wortbildzeichen – ein Logo aus der Kombination von Signet und Schriftzug
Wortmarke – der juristische Begriff für den ins Markenregister eingetragenen Namen, unabhängig von der grafischen Ausformung
Wortzeichen – siehe Schriftzug
1.2 Bewertungskriterien
Das Logo
- ist formal eigenständig
- beinhaltet eine nachvollziehbare Idee
- spiegelt den Unternehmenscharakter wider
- ist umsetzbar für alle erforderlichen Elemente des Corporate Designs (Stempel oder Internet, klein oder groß, farbig oder schwarz-weiß usw.)
- hat formale Qualität
- ist unverwechselbar
- ist prägnant
- ist langlebig
- ist international
- ist branchenspezifisch (»riecht« nach der Branche)
Diese Bewertungskriterien müssen nach kundenspezifischen Anforderungen gewichtet werden.
1.3 Präsentation
Mindestumfang der Präsentation:
- eine große Version und die kleinste sinnvolle Version
- farbig, schwarz-weiß und einfarbig negativ
- für Bildschirmdarstellung als Pixelversion in kleinster sinnvoller Größe
Das Logo wird in den wichtigsten Anwendungen gezeigt (z. B. Drucksorten, Fahrzeuggestaltung, Leuchtreklame).
1.4 Übergabedaten
Das Logo muss zuerst als Vektorgrafik erstellt werden, damit unbegrenzte Skalierbarkeit ohne Qualitätsverlust und größtmögliche Umsetzbarkeit (z. B. Laserzuschnitt) sichergestellt sind. Verwendete Schriften sind in Zeichenpfade umgewandelt.
Die Vektorgrafik wird für professionellen Druck als EPS- oder PDF-Datei geliefert. Das Logo muss in verschiedenen Farbsystemen definiert und ausgeführt werden:
- Schmuckfarbe(n) (z. B. Pantone, HKS)
- Euroskala (CMYK)
- schwarz-weiß (1c black)
- negativ (1c white)
Die Vektorgrafik ist Ausgangspunkt für andere Datenformate in Pixelgrafik (z. B. für MS-Office-Anwendungen oder Web). Die Pixelgrafik wird je nach Anforderung als PNG- oder TIFF-Dateien (verlustfrei) bzw. JPG- (verlustreich) oder GIF-Datei (Animationen) geliefert:
- kleinstmögliche Größe und sinnvolle große Version (z. B. Bildschirmgröße)
- farbig (RGB, z. B. PNG, JPG)
- schwarz-weiß (black, z. B. PNG, JPG, GIF)
- negativ (white, z. B. PNG)